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30.09.2008 Autoren-Diskriminierung...

Ein Glück für den „Bilgerverlag“ in Zürich, daß die Schweiz noch nicht der EU beigetreten ist. Und offensichtlich nicht über landeseigene Gesetze verfügt, die offensichtliche Diskriminierungen unter Strafe stellen.
„Im Bilgerverlag werden ausschließlich Bücher von Schweizer Schriftstellerinnen und Schriftstellern verlegt“, heißt es auf der Website unter dem Stichwort „Manuskripte“. Immerhin kennt man schon die weibliche Form des Schriftstellers, die Emanzipation hat sich soweit wohl schon Bahn gebrochen.

Es wäre interessant zu erfahren, warum nur eidgenössische Literaten Gnade im Lektorat finden. Und weiter plagt die Wißbegierde: Genügt es etwa schon, einen Wohnsitz dort zu unterhalten? Was sich ja bei entsprechendem Erfolg – aus bekannten Gründen – ohnehin empfiehlt, ob Formel-1-Fahrer, Filmgröße oder eben Bücherschreiber. Oder muß der gelittene Poet zwischen den vielen Viertausendern nachweislich das Licht der Welt erblickt haben? Fragen über Fragen.

Vielleicht findet einer der einschlägigen Abmahnadvokaten doch noch einen hilfreichen Gesetzeswortlaut im Heidi-Land und überzieht den originellen Verlag, der nicht mal zu den kleinsten zählt, mit einer schmerzhaften Unterlassungsklage. Oder einer der abgewiesenen Autoren.


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